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Kundenservice·Transparenz (Art. 50)

Voicebot und EU AI Act: Transparenz und Emotionserkennung

Wir setzen einen Voicebot für eingehende Anrufe ein

Begrenztes RisikoRange: limited / high_risk

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 50(1) EU AI ActArt. 4 EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 132

Praxis-Beispiele

Hochrisiko

Voicebot, der Mitarbeiter-Anrufe auf Emotionen scannt → Annex III.1(c) im Beschäftigungskontext.

Grenzfall

Voicebot könnte den Eindruck menschlicher Kommunikation erwecken — Offenlegungspflicht nach Art. 50(1).

Unkritisch

Voicebot zur Anrufweiterleitung ohne Emotionsanalyse, mit KI-Hinweis zu Beginn.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Generiert synthetische Inhalte

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Wird Emotionserkennung eingesetzt → Art. 50(3) Offenlegung; im Arbeits-/Bildungskontext sogar Annex III.1(c)?
  • Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?
  • In welchem Kontext erfolgt die Emotionserkennung?

Verwandte Anwendungsfälle

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