EU AI Act für KMU: Der vollständige Praxis-Guide 2026
April 2026 · 15 min Lesezeit · Innopulse Consulting GmbH
Die EU KI-Verordnung (Regulation EU 2024/1689) ist seit August 2024 in Kraft und wird bis August 2026 vollständig durchgesetzt. Dieser Leitfaden erklärt alles, was kleine und mittlere Unternehmen in der DACH-Region jetzt wissen und tun müssen.
Wichtige Fristen auf einen Blick
- 2. Februar 2025: Verbotene Praktiken (Art. 5) und AI Literacy (Art. 4) gelten
- 2. August 2025: GPAI-Regeln für generative KI-Modelle
- 2. August 2026: Hochrisiko-KI vollständig reguliert — Hauptdeadline
- 2. August 2027: Annex I Produkte (Medizinprodukte, Maschinen)
1. Wer ist betroffen?
Der EU AI Act gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU einsetzen oder für EU-Nutzer bereitstellen — unabhängig vom Firmensitz. Als Schweizer KMU bist du betroffen, wenn du EU-Kunden hast oder EU-Mitarbeitende mit KI-Systemen arbeitest.
Das Gesetz unterscheidet zwei Hauptrollen mit sehr unterschiedlichen Pflichten:
Du hast das KI-System selbst entwickelt oder unter eigenem Namen auf den Markt gebracht. Strengste Anforderungen: technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung.
Du nutzt ein KI-System eines anderen Anbieters für eigene Zwecke. Weniger Pflichten, aber: menschliche Aufsicht, Schulungen, Risikobewertung.
2. Die vier Risikoklassen
Verboten (Art. 5)
Seit 2. Februar 2025 absolut verboten. Kein Übergangszeitraum.
- •Social Scoring durch staatliche Stellen
- •Biometrische Massenüberwachung in Echtzeit
- •Emotionserkennung am Arbeitsplatz (ohne Ausnahme)
- •Manipulation des Unterbewusstseins
- •Ausnutzung von Schwachstellen (Alter, Behinderung)
Hochrisiko (Annex III)
Strengste Compliance-Anforderungen. Hauptdeadline: 2. August 2026.
- •HR-Systeme: CV-Screening, Bewerberauswahl, Leistungsbeurteilung
- •Kreditvergabe und Bonitätsprüfung
- •Biometrische Identifikation
- •Kritische Infrastruktur (Energie, Wasser, Verkehr)
- •Bildung: Prüfungsüberwachung, Bewertung
Begrenzt (Art. 50)
Transparenzpflichten — Nutzer müssen wissen, mit KI zu interagieren.
- •Chatbots und virtuelle Assistenten
- •Deepfakes und KI-generierte Inhalte
- •Emotionserkennungssysteme (in Ausnahmefällen)
Minimales Risiko
Keine spezifischen Pflichten. Freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen.
- •KI-Spam-Filter
- •KI-gestützte Lagerverwaltung
- •Produktionsoptimierung ohne Personenbezug
3. Pflichten für Hochrisiko-Deployer
Als Unternehmen das ein Hochrisiko-KI-System betreibt (z.B. HR-Software mit KI), musst du folgende Massnahmen bis August 2026 umgesetzt haben:
Alle Mitarbeitenden die mit dem System arbeiten müssen über KI-Grundkenntnisse verfügen. Schulungen dokumentieren.
Sofort (seit Feb. 2025)Keine automatisierte Entscheidung ohne Möglichkeit zur menschlichen Überprüfung und Korrektur.
Vor InbetriebnahmeKonformitätserklärung und technische Dokumentation vom Anbieter anfordern und aufbewahren.
Vor InbetriebnahmeAlle Personen die vom System betroffen sind müssen über den KI-Einsatz informiert werden (Transparenz).
Ab InbetriebnahmeLaufendes Monitoring des Systems, automatische Protokollierung kritischer Entscheidungen.
Laufend4. Bussgelder und Sanktionen
Der EU AI Act sieht drei Stufen von Sanktionen vor:
Verstösse gegen verbotene Praktiken (Art. 5)
Nichteinhaltung von Pflichten für Hochrisiko-Systeme
Falsche oder irreführende Angaben gegenüber Behörden
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