Verbotene KI-Praktiken (Art. 5)
Seit 2. Februar 2025 vollständig verboten
⛔ Social Scoring durch Behörden
Bewertung natürlicher Personen nach sozialem Verhalten durch öffentliche Stellen mit diskriminierenden Auswirkungen.
⛔ Unterbewusstsein-Manipulation
Beeinflussung von Verhalten oder Entscheidungen ohne Wissen der Person — z.B. durch subliminale Techniken.
⛔ Ausnutzung von Vulnerabilität
Ausnutzung von Alter, Behinderung oder sozialer Benachteiligung um das Verhalten zu manipulieren.
⛔ Emotionserkennung Arbeitsplatz/Schule
Erkennung von Emotionen von Mitarbeitenden oder Schülern — ausser für medizinische oder Sicherheitszwecke.
⛔ Biometrische Kategorisierung nach schutzw. Merkmalen
Kategorisierung nach politischer Meinung, Religion, Sexualität, Rasse, Gewerkschaftszugehörigkeit.
⛔ Echtzeit-Biometrie in öffentlichen Räumen (LEA)
Fernidentifikation von Personen in öffentlichen Räumen durch Strafverfolgungsbehörden — mit engen Ausnahmen.
⛔ Predictive Policing nur auf Profilbasis
Risikoabschätzung für Straftaten nur basierend auf Persönlichkeitsprofilen ohne faktische Grundlage.
⛔ Ungerichtetes biometrisches Scraping
Massensammlung von Gesichtsbildern aus dem Internet oder CCTV zur Erstellung von Erkennungsdatenbanken.