KI-generierte politische Deepfakes
Wir erzeugen synthetische politische Bilder/Videos (Deepfakes)
Begrenztes RisikoRange: limited / high_risk / prohibited
Rechtliche Grundlage
Artikel
Art. 50(4) EU AI ActArt. 5(1)(a) EU AI Act
Erwägungsgründe
Recital 134
Praxis-Beispiele
Verboten
Ungekennzeichneter Deepfake, der Wähler unterschwellig täuscht und manipuliert → Art. 5.
Grenzfall
Politische Deepfakes veröffentlicht KI-generierte Inhalte — Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2).
Unkritisch
Klar gekennzeichnete KI-Satire-Animation eines Politikers.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
- Generiert synthetische Inhalte
- Öffentlicher Sektor / Verwaltung
Zusätzliche regulatorische Overlays
GDPR
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Deepfakes unterliegen der Offenlegungspflicht Art. 50(4). Werden sie zur Wahlbeeinflussung eingesetzt → zusätzlich Annex III.8(b)/Art. 5.
- Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?
Verwandte Anwendungsfälle
Klassifiziere Deinen konkreten Fall
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