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Demokratie & Politik·Synthetische Inhalte (Art. 50.2)

KI-generierte politische Deepfakes

Wir erzeugen synthetische politische Bilder/Videos (Deepfakes)

Begrenztes RisikoRange: limited / high_risk / prohibited

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 50(4) EU AI ActArt. 5(1)(a) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 134

Praxis-Beispiele

Verboten

Ungekennzeichneter Deepfake, der Wähler unterschwellig täuscht und manipuliert → Art. 5.

Grenzfall

Politische Deepfakes veröffentlicht KI-generierte Inhalte — Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2).

Unkritisch

Klar gekennzeichnete KI-Satire-Animation eines Politikers.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Generiert synthetische Inhalte
  • Öffentlicher Sektor / Verwaltung

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPR

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Deepfakes unterliegen der Offenlegungspflicht Art. 50(4). Werden sie zur Wahlbeeinflussung eingesetzt → zusätzlich Annex III.8(b)/Art. 5.
  • Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

Der Sector-First Wizard nimmt diesen Use-Case als Vorlage und stellt nur die wirklich relevanten Rückfragen — Du bekommst Risikoklasse, Pflichten-Liste und Audit-Package in unter 5 Minuten.

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Politische Deepfakes — Art. 50(4) Offenlegungspflicht | ai-risk-check.com