KI zur Wählerbeeinflussung und der EU AI Act
Unsere KI beeinflusst das Verhalten von Wählern bei Wahlen/Abstimmungen
Rechtliche Grundlage
Artikel
Erwägungsgründe
Annex-Pfad
III.8(b) — Beeinflussung von WahlenPraxis-Beispiele
Verboten
Unterschwellige Manipulation, die Wähler ohne ihr Bewusstsein steuert → Art. 5(1)(a).
Hochrisiko
Microtargeting-KI, die Wähler nach psychologischem Profil gezielt beeinflusst → Annex III.8(b).
Grenzfall
KI-Wählerbeeinflussung dient reiner administrativer Unterstützung ohne Einfluss auf die Rechtsfindung — Einzelfallprüfung.
Unkritisch
Kampagnen-Tool zur reinen Terminorganisation von Wahlkampfveranstaltungen.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
- Generiert synthetische Inhalte
- Öffentlicher Sektor / Verwaltung
- Verletzliche Gruppen betroffen möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- KI zur Beeinflussung des Wahlverhaltens ist Annex III.8(b) Hochrisiko. Reine Kampagnen-Organisationstools (Logistik) sind ausgenommen.
- Setzt die KI unterschwellige/manipulative Techniken ein, die das Verhalten wesentlich verzerren → Art. 5(1)(a) Verbot.
- Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?
Verwandte Anwendungsfälle
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