Synthetische Inhalte und der EU AI Act
Wir erstellen und veröffentlichen KI-generierte Inhalte
Rechtliche Grundlage
Artikel
Erwägungsgründe
Praxis-Beispiele
Verboten
Nicht-einvernehmliche intime Deepfakes einer realen Person → Art. 5(1)(i) (ab 2.12.2026).
Grenzfall
Synthetische Inhalte veröffentlicht KI-generierte Inhalte — Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2).
Unkritisch
KI-generierte Blogbilder mit Wasserzeichen und "KI-generiert"-Hinweis.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
- Generiert synthetische Inhalte
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Markierungspflicht nach Art. 50(2). Deepfakes realer Personen → Art. 50(4); ohne Einwilligung intime Inhalte → neues Art. 5(1)(i)-Verbot (Digital Omnibus, ab 2.12.2026).
- Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?
Verwandte Anwendungsfälle
Klassifiziere Deinen konkreten Fall
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