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Synthetische Inhalte und der EU AI Act

Wir erstellen und veröffentlichen KI-generierte Inhalte

Begrenztes RisikoRange: limited / prohibited

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 50(2) EU AI ActArt. 50(4) EU AI ActArt. 4 EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 133Recital 134

Praxis-Beispiele

Verboten

Nicht-einvernehmliche intime Deepfakes einer realen Person → Art. 5(1)(i) (ab 2.12.2026).

Grenzfall

Synthetische Inhalte veröffentlicht KI-generierte Inhalte — Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2).

Unkritisch

KI-generierte Blogbilder mit Wasserzeichen und "KI-generiert"-Hinweis.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Generiert synthetische Inhalte

Zusätzliche regulatorische Overlays

DSA DMA

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Markierungspflicht nach Art. 50(2). Deepfakes realer Personen → Art. 50(4); ohne Einwilligung intime Inhalte → neues Art. 5(1)(i)-Verbot (Digital Omnibus, ab 2.12.2026).
  • Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

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