Migrations-Polygraph-KI: Annex III.7(a)
Wir nutzen KI-Lügendetektion an der Grenze oder im Asyl-Verfahren
HochrisikoRange: prohibited / high_risk
Rechtliche Grundlage
Artikel
Annex III.7(a) EU AI ActArt. 5(1)(c) EU AI ActArt. 5(1)(f) EU AI ActArt. 27(1)(a) EU AI ActEMRK Art. 3
Erwägungsgründe
Recital 60Recital 44
Annex-Pfad
III.7(a)Praxis-Beispiele
Verboten
iBorderCtrl-ähnliches System bei UMF mit Trauma-Hintergrund — Art. 5(1)(b) Risiko.
Hochrisiko
Grenzbehörde nutzt KI-Stress-Detektion bei Befragungen — Annex III.7(a).
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Verarbeitet biometrische Daten
- Erkennt Emotionen
- Öffentlicher Sektor / Verwaltung
- Verletzliche Gruppen betroffen möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
GDPRNDSG REVDSG CH
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Migration ist NICHT "workplace/education" → Art. 5(1)(f) emotion-Verbot greift NICHT direkt.
- ABER Art. 5(1)(c) Social-Scoring + Art. 5(1)(b) Vulnerable-Exploitation können separat triggern.
- iBorderCtrl-Forschungsprojekt EU 2016-2019 wurde wegen Pseudowissenschaftlichkeit kritisiert.
- Schliesst die biometrische Kategorisierung auf sensible Attribute (Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, Religion, Sexualleben, Gewerkschaft)?
- In welchem Kontext erfolgt die Emotionserkennung?
Verwandte Anwendungsfälle
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