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Migration & Grenze·Migrations-/Grenz-Entscheidung

Asyl-Glaubwürdigkeit-KI: Annex III.7(b)

Asyl-Behörde nutzt KI zur Bewertung der Glaubwürdigkeit von Vorbringen

HochrisikoRange: prohibited / high_risk

Rechtliche Grundlage

Artikel

Annex III.7(b) EU AI ActArt. 5(1)(d) EU AI ActArt. 27(1)(a) EU AI ActEMRK Art. 3

Erwägungsgründe

Recital 60

Annex-Pfad

III.7(b)

Praxis-Beispiele

Verboten

Emotion-/Lügen-Detektion im Asyl-Interview — Art. 5(1)(c)/(d) Risiko.

Hochrisiko

Plausibilitäts-Check der Asyl-Geschichte gegen Geo-Daten — Annex III.7(b).

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen
  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Erkennt Emotionen
  • Öffentlicher Sektor / Verwaltung
  • Verletzliche Gruppen betroffen möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Emotion-/Stress-Detection im Asyl-Interview → kann Art. 5(1)(c)/(d) Verbots-Pfad triggern.
  • EMRK Art. 3 (Refoulement-Verbot) verlangt höchste Begründungs-/Beweis-Standards.
  • Basiert die Risiko-Bewertung von Personen ausschliesslich auf Profiling — OHNE objektive, verifizierbare Tatsachen mit direktem Bezug zu strafbaren Handlungen?
  • Wie autonom entscheidet das System?

Verwandte Anwendungsfälle

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