Asyl-Glaubwürdigkeit-KI: Annex III.7(b)
Asyl-Behörde nutzt KI zur Bewertung der Glaubwürdigkeit von Vorbringen
HochrisikoRange: prohibited / high_risk
Rechtliche Grundlage
Artikel
Annex III.7(b) EU AI ActArt. 5(1)(d) EU AI ActArt. 27(1)(a) EU AI ActEMRK Art. 3
Erwägungsgründe
Recital 60
Annex-Pfad
III.7(b)Praxis-Beispiele
Verboten
Emotion-/Lügen-Detektion im Asyl-Interview — Art. 5(1)(c)/(d) Risiko.
Hochrisiko
Plausibilitäts-Check der Asyl-Geschichte gegen Geo-Daten — Annex III.7(b).
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Erkennt Emotionen
- Öffentlicher Sektor / Verwaltung
- Verletzliche Gruppen betroffen möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
GDPRNDSG REVDSG CH
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Emotion-/Stress-Detection im Asyl-Interview → kann Art. 5(1)(c)/(d) Verbots-Pfad triggern.
- EMRK Art. 3 (Refoulement-Verbot) verlangt höchste Begründungs-/Beweis-Standards.
- Basiert die Risiko-Bewertung von Personen ausschliesslich auf Profiling — OHNE objektive, verifizierbare Tatsachen mit direktem Bezug zu strafbaren Handlungen?
- Wie autonom entscheidet das System?
Verwandte Anwendungsfälle
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