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Polizei & Strafverfolgung·Verbotene Praktik (Art. 5)

Public Face Recognition: Art. 5(1)(h)

Wir betreiben Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Verboten (Art. 5)Range: prohibited / high_risk

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 5(1)(h) EU AI ActArt. 26(10) EU AI ActAnnex III.1(a) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 33Recital 34

Praxis-Beispiele

Verboten

Polizei betreibt permanente Live-Gesichtserkennung in Bahnhöfen — Art. 5(1)(h) verboten.

Hochrisiko

Post-hoc-Identifikation aus Videoaufzeichnungen mit richterlicher Genehmigung — Annex III.6(a).

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen
  • Automatisierte Entscheidungen
  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Verarbeitet biometrische Daten
  • Öffentlicher Sektor / Verwaltung
  • Verletzliche Gruppen betroffen möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Verboten (Art. 5) fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Echtzeit + öffentlicher Raum + LE-Zweck → Art. 5(1)(h) GRUNDSÄTZLICH verboten.
  • Engste Ausnahmen Art. 5(1)(h)(i)-(iii): gesuchte Opfer, drohender Anschlag, Schwerstkriminalität — Member-State-Opt-In + richterliche Genehmigung.
  • Post-hoc remote biometric ID hingegen Annex III.6(a) Hochrisiko, kein Verbot.
  • Erfolgt die biometrische Identifikation in Echtzeit oder zeitversetzt (post-remote)?

Verwandte Anwendungsfälle

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