Public Face Recognition: Art. 5(1)(h)
Wir betreiben Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
Verboten (Art. 5)Range: prohibited / high_risk
Rechtliche Grundlage
Artikel
Art. 5(1)(h) EU AI ActArt. 26(10) EU AI ActAnnex III.1(a) EU AI Act
Erwägungsgründe
Recital 33Recital 34
Praxis-Beispiele
Verboten
Polizei betreibt permanente Live-Gesichtserkennung in Bahnhöfen — Art. 5(1)(h) verboten.
Hochrisiko
Post-hoc-Identifikation aus Videoaufzeichnungen mit richterlicher Genehmigung — Annex III.6(a).
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Automatisierte Entscheidungen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Verarbeitet biometrische Daten
- Öffentlicher Sektor / Verwaltung
- Verletzliche Gruppen betroffen möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
GDPRNDSG REVDSG CH
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Verboten (Art. 5) fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Echtzeit + öffentlicher Raum + LE-Zweck → Art. 5(1)(h) GRUNDSÄTZLICH verboten.
- Engste Ausnahmen Art. 5(1)(h)(i)-(iii): gesuchte Opfer, drohender Anschlag, Schwerstkriminalität — Member-State-Opt-In + richterliche Genehmigung.
- Post-hoc remote biometric ID hingegen Annex III.6(a) Hochrisiko, kein Verbot.
- Erfolgt die biometrische Identifikation in Echtzeit oder zeitversetzt (post-remote)?
Verwandte Anwendungsfälle
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