EU AI Act ab wann? Alle Deadlines und Übergangsfristen 2025-2030
Der EU AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft. Phasenweise Anwendbarkeit: Verbote ab 2. Februar 2025, GPAI ab 2. August 2025, Hochrisiko ab 2. August 2026, Annex-I-Produkte ab 2. August 2027. Bestandssysteme haben bis 31. Dezember 2030 Übergang.
Der EU AI Act ist nicht "auf einen Schlag" anwendbar geworden — er gilt phasenweise zwischen 2024 und 2030. Hier die komplette Timeline.
1. August 2024 — Inkrafttreten
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft getreten. Aber: Inkrafttreten ≠ Anwendbarkeit. Die meisten Pflichten greifen erst später.
2. Februar 2025 — Verbote und KI-Literacy
Seit diesem Datum sind anwendbar:
- Art. 5 — Verbotene Praktiken: Manipulation, Ausnutzung von Vulnerabilitäten, Social Scoring durch Behörden, predictive policing, face scraping, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, biometrische Kategorisierung sensibler Merkmale, RBI öffentlich.
- Art. 4 — KI-Literacy: Pflicht zu "ausreichender KI-Kompetenz" aller Mitarbeitenden mit KI-Berührung.
Was es bedeutet: Wer heute Emotionserkennung am Arbeitsplatz einsetzt, ist schon jetzt rechtswidrig. Wer keine dokumentierte Mitarbeiterschulung hat, ebenfalls.
2. August 2025 — GPAI-Pflichten
Für neue GPAI-Modelle (Foundation Models wie ChatGPT, Claude, Gemini), die nach diesem Datum auf den EU-Markt kommen, gelten:
- Technische Dokumentation
- Copyright-Compliance (Art. 53 Abs. 1 lit. c)
- Trainingsdaten-Zusammenfassung
- Bei systemischem Risiko (>10²⁵ FLOP Trainingsrechenleistung): Stress-Tests, Cybersecurity-Audit, Vorfallmeldung
Bestehende GPAI-Modelle haben bis 2. August 2027 Zeit zur Anpassung.
2. August 2026 — Hauptdeadline Hochrisiko-KI
Der wichtigste Stichtag. Ab diesem Datum gelten:
- Volle Pflichten für Annex-III-Hochrisiko-Systeme (Biometrie, kritische Infra, Bildung, HR, Banking, Strafverfolgung, Migration, Justiz)
- Volle Bussgelder (bis 35 Mio. EUR / 7% bei verbotenen Praktiken; 15 Mio. EUR / 3% bei Hochrisiko-Verstössen)
- Marktaufsichtsbehörden voll operativ (in DE: Bundesnetzagentur)
Was bis dahin erledigt sein muss:
1. KI-Inventar komplett 2. Risikoklassifikation jedes Systems 3. Bei Hochrisiko-Systemen (Provider): Konformitätsbewertung, technische Doku, CE-Kennzeichnung 4. Bei Hochrisiko-Systemen (Deployer): 10 Pflichten nach Art. 26 5. KI-Literacy-Schulung dokumentiert 6. FRIA wenn anwendbar (öffentliche Stellen + Diensteanbieter allgemeinen Interesses)
2. August 2027 — Annex-I-Produkte
Hochrisiko-KI als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten (12 Sektor-Richtlinien wie Maschinenverordnung, MDR, Spielzeug-Richtlinie). Längere Frist, weil hier zusätzliche Konformitätsbewertungen durch Notified Bodies nötig sind.
Auch: Bestehende GPAI-Modelle (z.B. GPT-4, Claude 3, Gemini 1.5 — die vor August 2025 auf den Markt kamen) müssen bis hier alle GPAI-Pflichten erfüllen.
31. Dezember 2030 — Bestandssysteme
Hochrisiko-KI, die vor dem 2. August 2025 auf den EU-Markt gebracht wurde, muss erst bis Ende 2030 nachgerüstet werden — vorausgesetzt sie wird nicht wesentlich verändert. Eine "wesentliche Änderung" (Art. 25 Abs. 2) zieht sofortige Compliance-Pflicht nach sich.
Was bedeutet das für dich heute?
Schon jetzt zu erledigen:
- KI-Literacy für Mitarbeitende
- Sicherstellen, dass keine verbotenen Praktiken eingesetzt werden (Emotionserkennung HR, etc.)
- KI-Inventar starten
Bis August 2026:
- Hochrisiko-Systeme identifizieren
- Bei Provider-Rolle: Konformitätsbewertung
- Bei Deployer-Rolle: 10 Pflichten nach Art. 26 umsetzen
- Compliance-Dokumentation aufbauen
Mit Puffer auf 2027/2030:
- Annex-I-Anbindung (nur bei Sicherheitskomponenten)
- Nachrüstung Bestandssysteme
Verschiebungen?
Der Digital Omnibus der EU-Kommission (November 2025) hat eine mögliche Verschiebung der Hochrisiko-Deadline auf 2027 ins Spiel gebracht. Bisher ist nichts beschlossen. Strategie: nicht darauf wetten, sondern weiter auf August 2026 hinarbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich was erledigt haben?+
Sofort: KI-Literacy für Mitarbeitende und keine verbotenen Praktiken (Art. 5 ist seit Februar 2025 aktiv). Bis August 2026: alle Hochrisiko-Systeme nach Annex III compliant. Bis August 2027: Annex-I-Produktintegration. Bis Ende 2030: Bestandssysteme nachgerüstet.
Gilt der EU AI Act schon heute?+
Ja, in Teilen. Verbote (Art. 5) und KI-Literacy (Art. 4) sind seit dem 2. Februar 2025 voll anwendbar. GPAI-Pflichten seit August 2025 für neue Modelle. Hochrisiko-Vollanwendung kommt am 2. August 2026.
Wird die Deadline verschoben?+
Der Digital Omnibus der EU-Kommission (November 2025) schlägt mögliche Verschiebungen vor, aber bislang ist nichts beschlossen. Strategie für Unternehmen: nicht auf Verschiebung warten, sondern auf August 2026 hin planen. Wird verschoben — gut, hast du Puffer. Wird nicht verschoben — bist du compliant.
Was ist eine "wesentliche Änderung"?+
Art. 25 Abs. 2 definiert: eine Änderung an einem Hochrisiko-System, die nicht von der ursprünglichen Konformitätsbewertung gedeckt ist (z.B. anderes Training, neue Funktion, andere Zielgruppe). Eine wesentliche Änderung zieht eine neue Konformitätsbewertung nach sich — und Bestandsschutz fällt weg.
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Kostenloser EU AI Act Check →Dieser Artikel basiert auf der Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex Originaltext) und EU-AI-Office-Guidelines. Wird monatlich aktualisiert. Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für Rechtsberatung.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026