AI Literacy Pflicht (Art. 4): Wie du Mitarbeiterschulungen JETZT umsetzt
März 2026 · 7 min Lesezeit · ai-risk-check.com
Art. 4 EU AI Act gilt seit Februar 2025. So setzt du die AI Literacy Pflicht in 4 Wochen um und dokumentierst sie rechtssicher.
Art. 4 des EU AI Acts verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass Mitarbeitende die mit KI-Systemen arbeiten über ausreichende KI-Grundkenntnisse verfügen. Diese Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 — also jetzt.
Was AI Literacy bedeutet
"Ausreichendes Mass an KI-Kompetenz" bedeutet laut Erwägungsgrund 20 des EU AI Acts: Mitarbeitende sollen KI-Systeme einschätzen können, ihre Grenzen kennen, Risiken erkennen und verantwortungsvoll damit umgehen.
Das ist keine Informatikausbildung. Es geht um praktisches Verständnis: Was kann KI, was kann sie nicht? Wann sind KI-Outputs unzuverlässig? Wie erkenne ich Diskriminierung durch KI?
Wer geschult werden muss
Art. 4 richtet sich an alle "Personen die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen" betraut sind. Das umfasst:
- Mitarbeitende die KI-Tools täglich nutzen (ChatGPT, Copilot, etc.)
- Führungskräfte die KI-Empfehlungen in Entscheidungen einfliessen lassen
- IT-Mitarbeitende die KI-Systeme betreuen
- HR-Mitarbeitende die KI-gestützte HR-Tools verwenden
Nicht explizit umfasst: Mitarbeitende ohne KI-Berührungspunkte.
4-Wochen-Plan zur Umsetzung
Woche 1: Zielgruppe bestimmen. Liste aller Mitarbeitenden mit KI-Kontakt erstellen.
Woche 2: Schulungsformat wählen. Optionen: internes Webinar (1-2 Stunden), E-Learning-Module, Workshop mit externem Trainer. Wichtig: Inhalte müssen auf deine spezifisch eingesetzten KI-Tools eingehen.
Woche 3: Schulungen durchführen. Empfohlene Inhalte: KI-Grundlagen, Chancen und Risiken, unternehmensspezifische Nutzungsrichtlinien, DSGVO-Anforderungen beim KI-Einsatz.
Woche 4: Dokumentation abschliessen. Teilnehmerlisten, Schulungsinhalte, Datum und Dauer — alles archivieren. Das ist dein Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.
Wie du den Nachweis führst
Für jeden Mitarbeitenden dokumentierst du: Name, Datum der Schulung, Schulungsformat, Inhalte (Kurzübersicht), Bestätigung der Teilnahme (Unterschrift oder elektronische Bestätigung). Diese Dokumentation muss auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden können.
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