U-Haft-Risiko-KI: Annex III.8(a)
Wir nutzen KI zur Bewertung von Untersuchungshaft-Risiko (Flucht/Verdunkelung)
Hochrisiko
Rechtliche Grundlage
Artikel
Annex III.8(a) EU AI ActArt. 27(1)(a) EU AI ActDSGVO Art. 22EMRK Art. 5
Erwägungsgründe
Recital 61
Annex-Pfad
III.8(a)Praxis-Beispiele
Hochrisiko
Staatsanwaltschaft nutzt KI zur Risiko-Bewertung von Beschuldigten — III.8(a) + FRIA + EMRK.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Öffentlicher Sektor / Verwaltung
- Verletzliche Gruppen betroffen möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
GDPRNDSG REVDSG CH
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Freiheitsentziehung berührt EMRK Art. 5 — strenge Anforderungen an FRIA.
- Diskriminierungs-Risiko (z.B. ethnischer Bias) muss in FRIA explizit adressiert werden.
- Wie autonom entscheidet das System?
Verwandte Anwendungsfälle
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