EU AI Act Annex-III-Deadline — 2. Dezember 2027 (Omnibus) Jetzt prüfen →

KI-generierte synthetische Videos

Wir erzeugen synthetische Videos, Avatare oder Stimmen mit KI

Begrenztes Risiko

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 50(2) EU AI ActArt. 50(4) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 133Recital 134

Praxis-Beispiele

Grenzfall

Realistischer KI-Avatar einer echten Person ohne Deepfake-Offenlegung → Art. 50(4).

Unkritisch

KI-Avatar-Erklärvideo mit sichtbarer und maschinenlesbarer KI-Kennzeichnung.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Generiert synthetische Inhalte

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Synthetische Inhalte: Kennzeichnungspflicht Art. 50(2) (Omnibus-Frist 2. Dez 2026). Realistische Deepfakes von Personen: zusätzlich Art. 50(4).
  • Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

Der Sector-First Wizard nimmt diesen Use-Case als Vorlage und stellt nur die wirklich relevanten Rückfragen — Du bekommst Risikoklasse, Pflichten-Liste und Audit-Package in unter 5 Minuten.

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KI-synthetische Videos — Art. 50 Kennzeichnungspflicht | ai-risk-check.com