KI-generierte synthetische Videos
Wir erzeugen synthetische Videos, Avatare oder Stimmen mit KI
Begrenztes Risiko
Rechtliche Grundlage
Artikel
Art. 50(2) EU AI ActArt. 50(4) EU AI Act
Erwägungsgründe
Recital 133Recital 134
Praxis-Beispiele
Grenzfall
Realistischer KI-Avatar einer echten Person ohne Deepfake-Offenlegung → Art. 50(4).
Unkritisch
KI-Avatar-Erklärvideo mit sichtbarer und maschinenlesbarer KI-Kennzeichnung.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
- Generiert synthetische Inhalte
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Synthetische Inhalte: Kennzeichnungspflicht Art. 50(2) (Omnibus-Frist 2. Dez 2026). Realistische Deepfakes von Personen: zusätzlich Art. 50(4).
- Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?
Verwandte Anwendungsfälle
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