EU AI Act Annex-III-Deadline — 2. Dezember 2027 (Omnibus) Jetzt prüfen →

Deepfake-Erstellung und der EU AI Act

Wir bieten ein Tool, das Gesichter/Stimmen realer Personen synthetisiert

Begrenztes RisikoRange: limited / prohibited

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 50(4) EU AI ActArt. 5(1)(i) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 134

Praxis-Beispiele

Verboten

Intime Deepfakes ohne Einwilligung → Art. 5(1)(i) verboten (Digital Omnibus).

Grenzfall

Satire-Deepfake einer öffentlichen Person mit klarer Kennzeichnung — limited, aber Persönlichkeitsrechte prüfen.

Unkritisch

Deepfake-Tool erzeugt rein interne Entwürfe, die vor Nutzung geprüft werden — minimal.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Verarbeitet biometrische Daten
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Generiert synthetische Inhalte
  • Verletzliche Gruppen betroffen möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRDSA DMA

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Deepfakes müssen nach Art. 50(4) offengelegt werden. Ohne Einwilligung erzeugte intime Inhalte → Art. 5(1)(i)-Verbot (ab 2.12.2026); CSAM → Art. 5(1)(j).
  • Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

Der Sector-First Wizard nimmt diesen Use-Case als Vorlage und stellt nur die wirklich relevanten Rückfragen — Du bekommst Risikoklasse, Pflichten-Liste und Audit-Package in unter 5 Minuten.

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