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Polizei & Strafverfolgung·Verbotene Praktik (Art. 5)

Predictive Policing Individuum: Art. 5(1)(d)

Wir nutzen KI zur Risiko-Profilierung einzelner Personen (Straftat-Risiko)

Verboten (Art. 5)

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 5(1)(d) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 42

Praxis-Beispiele

Verboten

KI generiert "Top-600-Liste" potentieller Straftäter aus Profiling — Art. 5(1)(d) verboten.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen
  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Öffentlicher Sektor / Verwaltung
  • Verletzliche Gruppen betroffen möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Verboten (Art. 5) fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Art. 5(1)(d): "solely based on profiling or assessment of personality traits" → absolute Prohibition.
  • Wenn objektive verifizierbare Tatsachen + menschliche Bewertung dazukommen → Annex III.6 Hochrisiko statt Verbot.
  • Basiert die Risiko-Bewertung von Personen ausschliesslich auf Profiling — OHNE objektive, verifizierbare Tatsachen mit direktem Bezug zu strafbaren Handlungen?

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

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