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Polizei & Strafverfolgung·Verbotene Praktik (Art. 5)

Predictive Policing: Art. 5(1)(d) EU AI Act

Wir nutzen KI zur Vorhersage von Kriminalitäts-Hotspots / Streifen-Routen

Verboten (Art. 5)Range: prohibited / high_risk

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 5(1)(d) EU AI ActAnnex III.6(d) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 42

Praxis-Beispiele

Verboten

KI bewertet Risiko einzelner Personen ausschließlich aus Profiling — Art. 5(1)(d) verboten.

Hochrisiko

KI erstellt aggregierte Hotspot-Karte ohne Personen-Bezug — Annex III.6(d).

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen
  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Öffentlicher Sektor / Verwaltung
  • Verletzliche Gruppen betroffen möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Verboten (Art. 5) fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Reine Hotspot-Karte aus historischen Daten OHNE Individual-Profiling → Annex III.6(d) Hochrisiko, KEIN Verbot.
  • Sobald Individual-Profiling triggert → Art. 5(1)(d) absolute Prohibition.
  • PredPol-Klage USA und NL-SyRI sind warnende Präzedenzen.
  • Basiert die Risiko-Bewertung von Personen ausschliesslich auf Profiling — OHNE objektive, verifizierbare Tatsachen mit direktem Bezug zu strafbaren Handlungen?

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

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