Marketing-Personalisierung und der EU AI Act
Wir personalisieren Marketing-Inhalte mit KI
Rechtliche Grundlage
Artikel
Erwägungsgründe
Praxis-Beispiele
Verboten
Unterschwellige Techniken, die Konsumenten unbewusst zu schädlichen Käufen verleiten → Art. 5(1)(a).
Grenzfall
Marketing-Personalisierung wird kundenwirksam oder für Personenbewertungen eingesetzt — dann höhere Einstufung möglich.
Unkritisch
Produktempfehlungen auf Basis der Kaufhistorie — minimales Risiko.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
- Verletzliche Gruppen betroffen möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Normale Personalisierung = minimales Risiko. Unterschwellige Manipulation → Art. 5(1)(a) verboten; Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit → Art. 5(1)(b).
- Verändert das System das Verhalten der Nutzer in einer Weise, die ihrer eigenen, informierten Entscheidung deutlich widerspricht?
- Zielt das System auf eine spezifische verletzliche Gruppe (Alter, Behinderung, soziale/ökonomische Notlage)?
Verwandte Anwendungsfälle
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