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Marketing & Sales·Produktivität (Low Risk)

Marketing-Personalisierung und der EU AI Act

Wir personalisieren Marketing-Inhalte mit KI

Begrenztes RisikoRange: minimal / limited / prohibited

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 4 EU AI ActArt. 5(1)(a) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 29

Praxis-Beispiele

Verboten

Unterschwellige Techniken, die Konsumenten unbewusst zu schädlichen Käufen verleiten → Art. 5(1)(a).

Grenzfall

Marketing-Personalisierung wird kundenwirksam oder für Personenbewertungen eingesetzt — dann höhere Einstufung möglich.

Unkritisch

Produktempfehlungen auf Basis der Kaufhistorie — minimales Risiko.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen
  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Verletzliche Gruppen betroffen möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CHDSA DMA

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Normale Personalisierung = minimales Risiko. Unterschwellige Manipulation → Art. 5(1)(a) verboten; Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit → Art. 5(1)(b).
  • Verändert das System das Verhalten der Nutzer in einer Weise, die ihrer eigenen, informierten Entscheidung deutlich widerspricht?
  • Zielt das System auf eine spezifische verletzliche Gruppe (Alter, Behinderung, soziale/ökonomische Notlage)?

Verwandte Anwendungsfälle

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