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Consumer Apps·Transparenz (Art. 50)

KI-Companion-Apps und der EU AI Act

Wir bieten eine KI-Companion- oder Social-Chat-App

Begrenztes RisikoRange: limited / prohibited

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 50(1) EU AI ActArt. 5(1)(b) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 132Recital 29

Praxis-Beispiele

Verboten

App, die emotional abhängige Minderjährige zu schädlichem Verhalten verleitet → Art. 5(1)(b).

Grenzfall

Companion-App könnte den Eindruck menschlicher Kommunikation erwecken — Offenlegungspflicht nach Art. 50(1).

Unkritisch

Erwachsenen-Companion mit klarer KI-Kennzeichnung und Schutzmechanismen — limited.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Generiert synthetische Inhalte
  • Verletzliche Gruppen betroffen möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CHDSA DMA

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Companion-Apps sind limited (Art. 50(1)). Ausnutzung der Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen/Vulnerablen zur Verhaltensbeeinflussung → Art. 5(1)(b)-Verbot.
  • Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?
  • Zielt das System auf eine spezifische verletzliche Gruppe (Alter, Behinderung, soziale/ökonomische Notlage)?

Verwandte Anwendungsfälle

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