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Öffentliche Verwaltung·Transparenz (Art. 50)

Bürger-Chatbot: EU AI Act und FRIA-Light

Wir betreiben einen KI-Chatbot für Bürgeranfragen / E-Government

Begrenztes Risiko

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 50(1) EU AI ActArt. 27(1)(a) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 132

Praxis-Beispiele

Grenzfall

Stadt-Chatbot beantwortet Fragen zu Müllabfuhr und Öffnungszeiten — limited.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Generiert synthetische Inhalte
  • Öffentlicher Sektor / Verwaltung
  • Verletzliche Gruppen betroffen möglich

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Sobald der Bot konkrete Anspruchs-Auskünfte gibt, die bindend wirken → Annex III.5(a) Risiko.
  • Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

Der Sector-First Wizard nimmt diesen Use-Case als Vorlage und stellt nur die wirklich relevanten Rückfragen — Du bekommst Risikoklasse, Pflichten-Liste und Audit-Package in unter 5 Minuten.

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