Open-Source-KI und der EU AI Act: Wann die Ausnahme greift
Der AI Act privilegiert KI, die unter freier und Open-Source-Lizenz bereitgestellt wird — bestimmte Pflichten entfallen. Die Ausnahme greift aber NICHT, wenn das System als Hochrisiko-System, als verbotene Praktik oder als transparenzpflichtiges System (Art. 50) in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Auch Open-Source-GPAI-Modelle unterliegen weiterhin grundlegenden Transparenzpflichten, und bei systemischem Risiko gelten die vollen Art.-55-Pflichten. Kommerzialisierung kann die Ausnahme entfallen lassen.
Eine bewusste Privilegierung — mit Grenzen
Der AI Act erkennt den Wert offener Innovation an und privilegiert KI, die unter freier und Open-Source-Lizenz bereitgestellt wird. Doch die Ausnahme ist kein Freibrief: Sie ist an Bedingungen geknüpft und entfällt genau dort, wo das Risiko am höchsten ist.
Wo die Ausnahme greift
Grundsätzlich sind KI-Komponenten und -Systeme, die unter einer freien und quelloffenen Lizenz veröffentlicht werden, von bestimmten Pflichten der Verordnung ausgenommen — sofern sie nicht kommerziell als Teil eines regulierten Systems in Verkehr gebracht werden. Der Gedanke: Forschung, Entwicklung und das offene Teilen von Modellen sollen nicht durch die volle Pflichtenlast erstickt werden.
Wo die Ausnahme NICHT greift
Hier liegt der entscheidende Teil. Die Open-Source-Privilegierung entfällt, wenn das System:
- als Hochrisiko-System (Annex I oder III) in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird;
- eine verbotene Praktik nach Art. 5 darstellt;
- unter die Transparenzpflichten nach Art. 50 fällt (z. B. ein interaktiver Chatbot oder ein Generator synthetischer Inhalte).
Mit anderen Worten: Sobald ein Open-Source-System in einem riskanten Kontext tatsächlich eingesetzt wird, gelten die entsprechenden Pflichten — die offene Lizenz ändert daran nichts.
Open-Source-GPAI: teilweise privilegiert
Bei GPAI-Modellen ist die Lage differenziert. Open-Source-GPAI-Modelle sind von einigen Anbieterpflichten erleichtert — etwa Teilen der technischen Dokumentation für nachgelagerte Anbieter. Aber: Die Pflicht zur Urheberrechts-Policy und zur Zusammenfassung der Trainingsinhalte bleibt bestehen. Und wenn ein Open-Source-GPAI-Modell systemisches Risiko aufweist (z. B. oberhalb der Rechenleistungsschwelle), gelten die vollen Pflichten nach Art. 55 — die Open-Source-Erleichterung entfällt dann.
Die Kommerzialisierungs-Grenze
Eine praktische Falle: Wer ein Open-Source-Modell monetarisiert — etwa als kostenpflichtigen Dienst anbietet oder in ein kommerzielles Produkt einbettet — kann die Privilegierung verlieren. Die Ausnahme zielt auf echtes offenes Teilen, nicht auf Open-Source als Vehikel zur Pflichtumgehung in einem kommerziellen Angebot.
Praxis: drei Prüffragen
Bevor Sie sich auf die Open-Source-Ausnahme verlassen, fragen Sie: (1) Wird das System in einem Hochrisiko-, Verbots- oder Transparenz-Kontext eingesetzt? Wenn ja → keine Ausnahme. (2) Handelt es sich um GPAI mit systemischem Risiko? → volle Art.-55-Pflichten. (3) Wird das Modell kommerziell als Teil eines Produkts bereitgestellt? → Privilegierung womöglich verloren.
Fazit
Die Open-Source-Privilegierung des AI Act ist real, aber eng: Sie schützt offenes Teilen und Forschung, nicht den Einsatz in riskanten oder kommerziellen Kontexten. Wer ein quelloffenes Modell nur veröffentlicht, profitiert; wer es in einem Hochrisiko-Anwendungsfall einsetzt oder kommerzialisiert, trägt die vollen Pflichten — die Lizenz allein entlastet nicht.
Häufig gestellte Fragen
Ist Open-Source-KI vom EU AI Act ausgenommen?+
Teilweise. KI unter freier und Open-Source-Lizenz ist von bestimmten Pflichten ausgenommen — aber nicht, wenn sie als Hochrisiko-System, als verbotene Praktik oder als transparenzpflichtiges System (Art. 50) eingesetzt wird. In riskanten Kontexten gelten die Pflichten trotz offener Lizenz.
Gilt die Ausnahme auch für Open-Source-GPAI?+
Teilweise. Open-Source-GPAI-Modelle sind von einigen Pflichten erleichtert, müssen aber weiterhin eine Urheberrechts-Policy und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte bereitstellen. Bei systemischem Risiko gelten die vollen Art.-55-Pflichten ohne Erleichterung.
Verliere ich die Ausnahme durch Kommerzialisierung?+
Möglicherweise. Die Privilegierung zielt auf echtes offenes Teilen. Wer ein Open-Source-Modell monetarisiert oder in ein kommerzielles Produkt einbettet, kann die Ausnahme verlieren — sie ist kein Vehikel zur Pflichtumgehung.
Schützt eine Open-Source-Lizenz vor den Hochrisiko-Pflichten?+
Nein. Sobald ein System in einem Hochrisiko-Kontext (Annex I oder III) in Verkehr gebracht oder eingesetzt wird, gelten die vollen Pflichten — unabhängig von der Lizenz. Die Open-Source-Ausnahme greift hier ausdrücklich nicht.
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Kostenloser EU AI Act Check →Dieser Artikel basiert auf der Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex Originaltext) und EU-AI-Office-Guidelines. Wird monatlich aktualisiert. Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für Rechtsberatung.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026