GPAI: Sind Sie Modellanbieter oder nur Integrator?
Nur wer ein GPAI-Modell selbst entwickelt oder substanziell fine-tuned und in Verkehr bringt, ist GPAI-Modellanbieter mit Pflichten nach Art. 53 (technische Doku, Trainingsdaten-Zusammenfassung, Urheberrechts-Policy). Wer ein fremdes Modell (z. B. GPT-4, Claude) nur per API in eine Anwendung integriert, ist Integrator/Deployer ohne Art.-53-Pflichten — es gelten aber Transparenz (Art. 50) und KI-Kompetenz (Art. 4).
Die teure Verwechslung
Viele Unternehmen glauben, sie hätten GPAI-Pflichten, nur weil sie ChatGPT oder Claude einsetzen. Das ist fast immer falsch — und die umgekehrte Annahme (keine Pflichten, obwohl man ein Modell selbst trainiert) ist gefährlich. Die GPAI-Pflichten der Art. 53–55 treffen den Modellanbieter, nicht den Anwender.
Wer ist GPAI-Modellanbieter?
Ein GPAI-Modellanbieter ist, wer ein General-Purpose-AI-Modell entwickelt (oder substanziell weiterentwickelt) und es in Verkehr bringt. Ein GPAI-Modell ist ein KI-Modell, das auf großen Datenmengen trainiert wurde, eine breite Allzweck-Fähigkeit zeigt und in viele nachgelagerte Systeme integriert werden kann (Art. 3 Nr. 63).
Typische Modellanbieter: OpenAI (GPT), Anthropic (Claude), Google (Gemini), Meta (Llama), Mistral. Pflichten nach Art. 53: technische Dokumentation des Modells, Informationen für nachgelagerte Anbieter, eine Urheberrechts-Policy und eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsinhalte.
Wann werden Sie selbst zum Modellanbieter?
Drei Szenarien machen Sie zum GPAI-Modellanbieter:
1. Eigenes Foundation-Model: Sie trainieren ein Allzweck-Modell von Grund auf. 2. Substanzielles Fine-Tuning: Sie passen ein bestehendes Modell so umfangreich an, dass eine wesentliche Modifikation entsteht — die Pflichten beschränken sich dann auf die Modifikation. 3. Inverkehrbringen unter eigenem Namen: Sie bringen ein (auch zugekauftes) Modell als Ihr eigenes GPAI-Modell auf den Markt.
Reines Prompt-Engineering, RAG über eigene Dokumente oder das Einbinden einer API machen Sie nicht zum Modellanbieter.
Systemisches Risiko (Art. 55)
Eine zusätzliche Stufe: GPAI-Modelle mit systemischem Risiko unterliegen verschärften Pflichten (Modellbewertung, adversariales Testing, Vorfallmeldung, Cybersicherheit). Die Vermutung greift insbesondere bei sehr großen Trainingsmengen — als Schwelle gilt eine kumulierte Rechenleistung von über 10^25 FLOP. Für nahezu alle KMU ist diese Stufe irrelevant; sie betrifft die großen Labore.
Was Integratoren stattdessen beachten müssen
Als Integrator (Sie bauen ein fremdes GPAI-Modell in Ihre Anwendung ein) haben Sie keine Art.-53-Pflichten, aber:
- Art. 50 Transparenz: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren; KI-generierte Inhalte sind zu kennzeichnen.
- Art. 4 KI-Kompetenz: Ihre Mitarbeitenden, die das System betreiben, brauchen ausreichende KI-Kompetenz.
- Risikoklasse der Gesamtanwendung: Integrieren Sie das Modell in einen hochriskanten Anwendungsfall (z. B. Bewerber-Screening), gelten für die Gesamtanwendung die Hochrisiko-Pflichten — wegen des Anwendungsfalls, nicht wegen des Modells.
Praxis-Entscheidung
Fragen Sie: Trainiere oder fine-tune ich ein Allzweck-Modell substanziell und biete es an? Wenn nein, sind Sie kein Modellanbieter. Dann ist die relevante Frage nicht Art. 53, sondern: In welchen Anwendungsfall integriere ich das Modell — und welche Risikoklasse hat dieser?
Häufig gestellte Fragen
Habe ich GPAI-Pflichten, wenn ich nur die OpenAI-API nutze?+
Nein. Die bloße Nutzung eines fremden GPAI-Modells über eine API macht Sie nicht zum Modellanbieter. Die Art.-53-Pflichten treffen OpenAI als Anbieter. Für Sie gelten Transparenzpflichten (Art. 50) und KI-Kompetenz (Art. 4) sowie die Risikoklasse Ihrer Gesamtanwendung.
Ab wann ist Fine-Tuning "substanziell"?+
Der AI Act definiert keine harte Schwelle. Maßgeblich ist, ob eine wesentliche Modifikation entsteht, die die Fähigkeiten oder Zweckbestimmung des Modells erheblich verändert. Leichtes Fine-Tuning für einen engen Zweck macht Sie in der Regel nicht zum Modellanbieter; ein umfangreiches Re-Training kann es. Im Zweifel dokumentieren und prüfen lassen.
Was ist die Trainingsdaten-Zusammenfassung?+
Modellanbieter müssen nach Art. 53 eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte öffentlich machen, nach einer vom AI Office bereitgestellten Vorlage. Sie dient der Transparenz, besonders im Hinblick auf urheberrechtlich geschützte Inhalte.
Gelten die GPAI-Pflichten schon?+
Ja. Die GPAI-Pflichten der Art. 53–55 gelten seit dem 2. August 2025 und wurden vom Digital Omnibus nicht verschoben. Modellanbieter müssen sie bereits erfüllen.
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Kostenloser EU AI Act Check →Dieser Artikel basiert auf der Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex Originaltext) und EU-AI-Office-Guidelines. Wird monatlich aktualisiert. Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für Rechtsberatung.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026