Studienzulassung-KI: Annex III.3(a)
Wir nutzen KI zur Bewertung von Studierenden-Zulassungs-Anträgen
Hochrisiko
Rechtliche Grundlage
Artikel
Annex III.3(a) EU AI ActArt. 27(1)(b) EU AI ActDSGVO Art. 22
Erwägungsgründe
Recital 56
Annex-Pfad
III.3(a)Praxis-Beispiele
Hochrisiko
ETH Zürich pre-screent Master-Bewerbungen mit KI auf Eignung — III.3(a) + FRIA.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Automatisierte Entscheidungen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Öffentlicher Sektor / Verwaltung
- Verletzliche Gruppen betroffen möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
GDPRNDSG REVDSG CHSECTORAL EDUCATION LAW
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Auch Pre-Screening qualifiziert als III.3(a) — der menschliche Letztentscheid heilt es nicht.
- Bei Minderjährigen → besonderer Schutz nach Art. 5(1)(b) und vulnerable_groups.
- Wie autonom entscheidet das System?
Verwandte Anwendungsfälle
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Der Sector-First Wizard nimmt diesen Use-Case als Vorlage und stellt nur die wirklich relevanten Rückfragen — Du bekommst Risikoklasse, Pflichten-Liste und Audit-Package in unter 5 Minuten.
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