Politisches Targeting und der EU AI Act
Wir nutzen KI für politische Kampagnen und Wähleransprache
Rechtliche Grundlage
Artikel
Erwägungsgründe
Annex-Pfad
III.8(b)Praxis-Beispiele
Verboten
Unterschwellige Techniken zur unbewussten Wählermanipulation → Art. 5(1)(a).
Hochrisiko
KI personalisiert Wahlbotschaften zur Beeinflussung unentschlossener Wähler → Annex III.8(b).
Grenzfall
Politisches Targeting dient reiner administrativer Unterstützung ohne Einfluss auf die Rechtsfindung — Einzelfallprüfung.
Unkritisch
Reine Textsuche/Formatierung in Gerichtsdokumenten ohne Einfluss auf die Rechtsfindung — nicht Annex III.8.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
- Generiert synthetische Inhalte
- Öffentlicher Sektor / Verwaltung
- Verletzliche Gruppen betroffen möglich
Zusätzliche regulatorische Overlays
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Hochrisiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- KI zur Beeinflussung des Wahlverhaltens ist Annex III.8(b) Hochrisiko. Unterschwellige Manipulation → Art. 5(1)(a)-Verbot. Reine Verwaltungs-Tools fallen ggf. unter die Art. 6(3)-Ausnahme.
- Verändert das System das Verhalten der Nutzer in einer Weise, die ihrer eigenen, informierten Entscheidung deutlich widerspricht?
Verwandte Anwendungsfälle
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