Öffentliche Vergabe-KI: EU AI Act
Wir nutzen KI zur Bewertung von Angeboten in der öffentlichen Vergabe
Begrenztes Risiko
Rechtliche Grundlage
Artikel
Art. 50 EU AI ActArt. 27(1)(a) EU AI ActBöB CH / GWB DE / BVergG AT
Erwägungsgründe
Recital 165
Praxis-Beispiele
Grenzfall
Behörde nutzt KI zur Plausibilitätsprüfung von Angeboten — limited.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
- Öffentlicher Sektor / Verwaltung
Zusätzliche regulatorische Overlays
GDPRNDSG REVDSG CH
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Wenn Einzel-/Selbstständige als Bieter natürliche Personen betreffen → DSGVO greift.
- Vergaberecht-Overlay (BöB/GWB/BVergG) ist sektoral, nicht im AI Act kodiert.
- Wie autonom entscheidet das System?
Verwandte Anwendungsfälle
Klassifiziere Deinen konkreten Fall
Der Sector-First Wizard nimmt diesen Use-Case als Vorlage und stellt nur die wirklich relevanten Rückfragen — Du bekommst Risikoklasse, Pflichten-Liste und Audit-Package in unter 5 Minuten.
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