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Öffentliche Verwaltung·Datenanalyse

Öffentliche Vergabe-KI: EU AI Act

Wir nutzen KI zur Bewertung von Angeboten in der öffentlichen Vergabe

Begrenztes Risiko

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 50 EU AI ActArt. 27(1)(a) EU AI ActBöB CH / GWB DE / BVergG AT

Erwägungsgründe

Recital 165

Praxis-Beispiele

Grenzfall

Behörde nutzt KI zur Plausibilitätsprüfung von Angeboten — limited.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Öffentlicher Sektor / Verwaltung

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Wenn Einzel-/Selbstständige als Bieter natürliche Personen betreffen → DSGVO greift.
  • Vergaberecht-Overlay (BöB/GWB/BVergG) ist sektoral, nicht im AI Act kodiert.
  • Wie autonom entscheidet das System?

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

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