KI-Video: EU AI Act zwischen Art. 50(2) und 50(4)
Wir generieren Videos mit KI (Sora, Runway, Pika, etc.)
Begrenztes Risiko
Rechtliche Grundlage
Artikel
Art. 50(2) EU AI ActArt. 50(4) EU AI Act
Erwägungsgründe
Recital 134Recital 135
Praxis-Beispiele
Hochrisiko
Werbevideo mit synthetisierter Stimme/Gesicht eines bekannten CEO — Art. 50(4) Deepfake.
Grenzfall
Werbevideo mit fiktionalem Charakter — Art. 50(2) compliant.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
- Generiert synthetische Inhalte
Zusätzliche regulatorische Overlays
GDPRDSA DMA
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Video mit echten Personen ähnlich → Art. 50(4) Deepfake-Disclosure.
- Rein fiktionales Video → Art. 50(2) synthetic content.
- Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?
Verwandte Anwendungsfälle
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