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GPAI & LLM-Anwendungen·Synthetische Inhalte (Art. 50.2)

KI-Video: EU AI Act zwischen Art. 50(2) und 50(4)

Wir generieren Videos mit KI (Sora, Runway, Pika, etc.)

Begrenztes Risiko

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 50(2) EU AI ActArt. 50(4) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 134Recital 135

Praxis-Beispiele

Hochrisiko

Werbevideo mit synthetisierter Stimme/Gesicht eines bekannten CEO — Art. 50(4) Deepfake.

Grenzfall

Werbevideo mit fiktionalem Charakter — Art. 50(2) compliant.

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
  • Generiert synthetische Inhalte

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRDSA DMA

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Video mit echten Personen ähnlich → Art. 50(4) Deepfake-Disclosure.
  • Rein fiktionales Video → Art. 50(2) synthetic content.
  • Sieht der Endnutzer den KI-Output direkt?

Verwandte Anwendungsfälle

Klassifiziere Deinen konkreten Fall

Der Sector-First Wizard nimmt diesen Use-Case als Vorlage und stellt nur die wirklich relevanten Rückfragen — Du bekommst Risikoklasse, Pflichten-Liste und Audit-Package in unter 5 Minuten.

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KI-Video-Generierung — Art. 50(2) und 50(4) Pflichten | ai-risk-check.com