Technische Dokumentation für Hochrisiko-KI: Was du wirklich brauchst
April 2026 · 11 min Lesezeit · ai-risk-check.com
Annex IV des EU AI Acts definiert was in die technische Dokumentation muss. Praxisübersetzung für Entwickler und Compliance-Verantwortliche.
Für Hochrisiko-KI-Systeme schreibt der EU AI Act eine umfangreiche technische Dokumentation vor (Art. 11, Annex IV). Diese muss vor dem Inverkehrbringen erstellt und während der gesamten Lebensdauer des Systems aktuell gehalten werden.
Was in Annex IV steht
Annex IV listet acht Hauptbereiche die dokumentiert werden müssen:
1. Allgemeine Beschreibung des Systems
Zweck, beabsichtigte Verwendung, Version, Hardware- und Softwareumgebung.
2. Beschreibung der Komponenten
Trainingsverfahren, Datensätze, Designentscheidungen, verwendete Metriken.
3. Informationen zur Entwicklung
Wer hat das System entwickelt? Welche Standards wurden angewendet?
4. Beschreibung der Überwachung
Wie wird das System nach Inbetriebnahme überwacht? Logging, Fehlermeldungen.
5. Risikomanagementsystem
Identifizierte Risiken, Massnahmen zur Risikominderung, Restrisiken.
6. Massnahmen zur Genauigkeitsprüfung
Wie wurde das System getestet? Welche Metriken, welche Datensätze für Validierung?
7. Daten-Governance
Welche Daten wurden für Training, Validierung und Test verwendet? Datenqualitätsprüfung.
8. Nachweisdokumentation
Konformitätserklärung, Testergebnisse, etwaige Zertifizierungen.
Was das in der Praxis bedeutet
Viele KMU die KI-Systeme kaufen (Deployer) brauchen diese Dokumentation nicht selbst zu erstellen — das ist Pflicht des Anbieters (Provider). Als Deployer musst du sie aber anfordern und aufbewahren.
Als selbst entwickelndes Unternehmen (Provider) ist die vollständige Dokumentation Pflicht. Plane dafür realistisch 2-4 Wochen Aufwand für ein mittelkomplexes System ein.
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