Verbotene KI-Praktiken nach Art. 5 EU AI Act
Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug
Auf einen Blick
Art. 5 EU AI Act verbietet KI-Praktiken mit inakzeptablem Risiko vollständig — sie dürfen in der EU nicht eingesetzt werden. Dazu zählen u.a. unterschwellige Manipulation, Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, Social Scoring, ungezielte Gesichtsbild-Sammlung, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildung sowie bestimmte biometrische Echtzeit-Fernidentifikation. Die Verbote gelten seit Februar 2025.
Die Verbote sind die schärfste Stufe des AI Act. Verstösse können mit bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Umsatzes geahndet werden — die höchste Bussgeldkategorie.
Die verbotenen Praktiken
- Unterschwellige/manipulative Techniken mit erheblichem Schaden\n- Ausnutzung von Alter, Behinderung oder sozialer Notlage\n- Social Scoring durch Behörden\n- Risikobewertung allein auf Profiling zur Vorhersage von Straftaten\n- Ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern für Datenbanken\n- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen\n- Biometrische Kategorisierung sensibler Merkmale\n- Biometrische Echtzeit-Fernidentifikation im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen)
Häufige Fragen
Seit wann gelten die Verbote?
Ist Emotionserkennung generell verboten?
Relevante Rechtsgrundlagen
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Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für anwaltliche Rechtsberatung.