Transparenzpflicht nach Art. 50 EU AI Act
Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug
Auf einen Blick
Art. 50 EU AI Act verlangt Transparenz bei begrenztem Risiko: Nutzer müssen erfahren, dass sie mit einer KI interagieren (z.B. Chatbots), und KI-generierte oder manipulierte Inhalte (Deepfakes, synthetische Medien) müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden. Die Pflichten gelten ab August 2026.
Transparenz ist das zentrale Instrument für KI mit begrenztem Risiko. Art. 50 schützt davor, unwissentlich mit einer Maschine zu interagieren oder synthetische Inhalte für echt zu halten.
Vier Kernpflichten
- Art. 50(1): Chatbots/KI-Interaktion offenlegen, sofern nicht offensichtlich\n- Art. 50(2): KI-generierte Inhalte maschinenlesbar markieren (Provider)\n- Art. 50(3): Emotionserkennung/biometrische Kategorisierung den Betroffenen mitteilen\n- Art. 50(4): Deepfakes und KI-generierte Texte zu öffentlichem Interesse kennzeichnen (Deployer)
Ausnahmen
Strafverfolgung unter Bedingungen; künstlerische/satirische Werke mit angemessener, nicht störender Kennzeichnung.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Chatbot kennzeichnen?
Gilt Art. 50 auch für minimal-riskante KI?
Relevante Rechtsgrundlagen
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Kostenloser EU AI Act Quick-Check →Verfasst auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689, EDPB-Guidelines und CJEU-Rechtsprechung (C-634/21 SCHUFA, C-203/22 Dun & Bradstreet). Gotthardstrasse 30, 6300 Zug, Schweiz · UID CHE-219.727.921.
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