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Begrenztes Risiko

Transparenzpflicht nach Art. 50 EU AI Act

Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug

Auf einen Blick

Art. 50 EU AI Act verlangt Transparenz bei begrenztem Risiko: Nutzer müssen erfahren, dass sie mit einer KI interagieren (z.B. Chatbots), und KI-generierte oder manipulierte Inhalte (Deepfakes, synthetische Medien) müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden. Die Pflichten gelten ab August 2026.

Transparenz ist das zentrale Instrument für KI mit begrenztem Risiko. Art. 50 schützt davor, unwissentlich mit einer Maschine zu interagieren oder synthetische Inhalte für echt zu halten.

Vier Kernpflichten

  • Art. 50(1): Chatbots/KI-Interaktion offenlegen, sofern nicht offensichtlich\n- Art. 50(2): KI-generierte Inhalte maschinenlesbar markieren (Provider)\n- Art. 50(3): Emotionserkennung/biometrische Kategorisierung den Betroffenen mitteilen\n- Art. 50(4): Deepfakes und KI-generierte Texte zu öffentlichem Interesse kennzeichnen (Deployer)

Ausnahmen

Strafverfolgung unter Bedingungen; künstlerische/satirische Werke mit angemessener, nicht störender Kennzeichnung.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Chatbot kennzeichnen?
Ja, sofern für den Nutzer nicht offensichtlich ist, dass er mit einer KI spricht. Ein einfacher Hinweis genügt.
Gilt Art. 50 auch für minimal-riskante KI?
Art. 50 ist die eigene Kategorie „begrenztes Risiko". Sie gilt unabhängig davon zusätzlich, wenn eine der vier Konstellationen vorliegt — auch bei sonst minimal-riskanten Systemen.

Relevante Rechtsgrundlagen

Art. 50 EU AI ActRecital 132 EU AI Act

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Innopulse Consulting GmbH — EU AI Act Compliance

Verfasst auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689, EDPB-Guidelines und CJEU-Rechtsprechung (C-634/21 SCHUFA, C-203/22 Dun & Bradstreet). Gotthardstrasse 30, 6300 Zug, Schweiz · UID CHE-219.727.921.

Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für anwaltliche Rechtsberatung.

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