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Hochrisiko

Beobachtung nach Inverkehrbringen (Art. 72)

Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug

Auf einen Blick

Art. 72 EU AI Act verpflichtet Provider, ihre Hochrisiko-KI-Systeme nach dem Inverkehrbringen systematisch zu beobachten — Daten zur Leistung im realen Einsatz zu sammeln und auszuwerten, um fortlaufende Konformität sicherzustellen. Grundlage ist ein dokumentierter Post-Market-Monitoring-Plan.

Compliance endet nicht mit dem Launch. Das Post-Market-Monitoring schliesst den Lebenszyklus und speist Erkenntnisse zurück ins Risikomanagement (Art. 9).

Inhalt des Plans

Systematische Sammlung und Analyse von Leistungsdaten, Erkennung von Drift/Degradation, Verbindung zum Risikomanagement und zur Vorfallmeldung (Art. 73).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Vorfallmeldung?
Post-Market-Monitoring ist die laufende Beobachtung; die Vorfallmeldung nach Art. 73 ist die Pflicht, schwerwiegende Vorfälle aktiv an Behörden zu melden.

Relevante Rechtsgrundlagen

Art. 72 EU AI ActArt. 73 EU AI Act

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Innopulse Consulting GmbH — EU AI Act Compliance

Verfasst auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689, EDPB-Guidelines und CJEU-Rechtsprechung (C-634/21 SCHUFA, C-203/22 Dun & Bradstreet). Gotthardstrasse 30, 6300 Zug, Schweiz · UID CHE-219.727.921.

Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für anwaltliche Rechtsberatung.

Post-Market-Monitoring KI — Art. 72 EU AI Act | ai-risk-check.com