Beobachtung nach Inverkehrbringen (Art. 72)
Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug
Auf einen Blick
Art. 72 EU AI Act verpflichtet Provider, ihre Hochrisiko-KI-Systeme nach dem Inverkehrbringen systematisch zu beobachten — Daten zur Leistung im realen Einsatz zu sammeln und auszuwerten, um fortlaufende Konformität sicherzustellen. Grundlage ist ein dokumentierter Post-Market-Monitoring-Plan.
Compliance endet nicht mit dem Launch. Das Post-Market-Monitoring schliesst den Lebenszyklus und speist Erkenntnisse zurück ins Risikomanagement (Art. 9).
Inhalt des Plans
Systematische Sammlung und Analyse von Leistungsdaten, Erkennung von Drift/Degradation, Verbindung zum Risikomanagement und zur Vorfallmeldung (Art. 73).
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur Vorfallmeldung?
Relevante Rechtsgrundlagen
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Kostenloser EU AI Act Quick-Check →Verfasst auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689, EDPB-Guidelines und CJEU-Rechtsprechung (C-634/21 SCHUFA, C-203/22 Dun & Bradstreet). Gotthardstrasse 30, 6300 Zug, Schweiz · UID CHE-219.727.921.
Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für anwaltliche Rechtsberatung.