EU AI Act Annex-III-Deadline — 2. Dezember 2027 (Omnibus) Jetzt prüfen →
Hochrisiko

EU-Konformitätserklärung im EU AI Act (Art. 47)

Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug

Auf einen Blick

Die EU-Konformitätserklärung (Art. 47) ist das Dokument, mit dem der Provider eigenverantwortlich erklärt, dass sein Hochrisiko-KI-System alle einschlägigen Anforderungen des AI Act erfüllt. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Die Konformitätserklärung ist der formale Abschluss der Konformitätsbewertung — die Unterschrift, mit der der Provider rechtlich einsteht.

Pflichtangaben (Annex V)

Name/Anschrift des Providers, Systembezeichnung, Erklärung der Alleinverantwortung, Konformität mit dem AI Act und ggf. weiteren Rechtsakten, angewandte Standards, Ort/Datum/Unterschrift.

Häufige Fragen

Wer unterschreibt?
Der Provider eigenverantwortlich. Er haftet für die Richtigkeit.
Wie lange aufbewahren?
Mindestens zehn Jahre nach Inverkehrbringen.

Relevante Rechtsgrundlagen

Art. 47 EU AI ActAnnex V EU AI Act

Klassifizieren Sie Ihre KI-Systeme — kostenlos

In 5 Minuten Risiko-Klasse, FRIA-Pflicht und Compliance-Aufwand für jedes KI-System.

Kostenloser EU AI Act Quick-Check →
Innopulse Consulting GmbH — EU AI Act Compliance

Verfasst auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689, EDPB-Guidelines und CJEU-Rechtsprechung (C-634/21 SCHUFA, C-203/22 Dun & Bradstreet). Gotthardstrasse 30, 6300 Zug, Schweiz · UID CHE-219.727.921.

Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für anwaltliche Rechtsberatung.

EU-Konformitätserklärung KI — Art. 47 erklärt | ai-risk-check.com