EU-Konformitätserklärung im EU AI Act (Art. 47)
Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug
Auf einen Blick
Die EU-Konformitätserklärung (Art. 47) ist das Dokument, mit dem der Provider eigenverantwortlich erklärt, dass sein Hochrisiko-KI-System alle einschlägigen Anforderungen des AI Act erfüllt. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Die Konformitätserklärung ist der formale Abschluss der Konformitätsbewertung — die Unterschrift, mit der der Provider rechtlich einsteht.
Pflichtangaben (Annex V)
Name/Anschrift des Providers, Systembezeichnung, Erklärung der Alleinverantwortung, Konformität mit dem AI Act und ggf. weiteren Rechtsakten, angewandte Standards, Ort/Datum/Unterschrift.
Häufige Fragen
Wer unterschreibt?
Wie lange aufbewahren?
Relevante Rechtsgrundlagen
Art. 47 EU AI ActAnnex V EU AI ActKlassifizieren Sie Ihre KI-Systeme — kostenlos
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Kostenloser EU AI Act Quick-Check →Verfasst auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689, EDPB-Guidelines und CJEU-Rechtsprechung (C-634/21 SCHUFA, C-203/22 Dun & Bradstreet). Gotthardstrasse 30, 6300 Zug, Schweiz · UID CHE-219.727.921.
Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für anwaltliche Rechtsberatung.