Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA, Art. 27)
Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug
Auf einen Blick
Die Grundrechte-Folgenabschätzung (Fundamental Rights Impact Assessment, FRIA) nach Art. 27 EU AI Act bewertet vor dem Einsatz bestimmter Hochrisiko-KI deren Auswirkungen auf die Grundrechte betroffener Personen. Sie ist Pflicht für öffentliche Stellen sowie private Betreiber, die essenzielle Dienste erbringen (z.B. Banken, Versicherer).
Die FRIA ist eine Deployer-Pflicht und ergänzt die DPIA der DSGVO. Sie verschiebt den Fokus von Datenschutz auf alle Grundrechte.
Wer muss eine FRIA durchführen?
Öffentliche Stellen und private Betreiber öffentlicher Dienste sowie Betreiber in Annex III Nr. 5(b)/(c) (Kreditwürdigkeit, Lebens-/Krankenversicherung). Sie ist vor der ersten Nutzung zu erstellen.
FRIA vs. DPIA
Die DPIA (Art. 35 DSGVO) fokussiert Datenschutzrisiken; die FRIA betrachtet alle Grundrechte breiter. Überschneidende Teile dürfen gemeinsam dokumentiert werden, ersetzen sich aber nicht.
Häufige Fragen
Muss jedes Unternehmen eine FRIA machen?
Ersetzt die FRIA die DPIA?
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Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für anwaltliche Rechtsberatung.