GPAI mit systemischem Risiko: Definition (Art. 51)
Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug
Auf einen Blick
Ein GPAI-Modell gilt nach Art. 51 EU AI Act als Modell mit systemischem Risiko, wenn es über besonders hohe Fähigkeiten verfügt — vermutet ab einer Trainingsrechenleistung von mehr als 10^25 FLOP. Solche Modelle unterliegen zusätzlichen Pflichten: Modellbewertung, Risikominderung, Vorfallmeldung und Cybersicherheit (Art. 55).
Die meisten GPAI-Modelle unterliegen den Basispflichten der Art. 53-54. Eine kleine Gruppe besonders leistungsfähiger Modelle (Frontier-Modelle) trägt zusätzliche Pflichten, weil von ihnen ein systemisches Risiko für die Gesellschaft ausgehen kann.
Die Schwelle
Art. 51(2) vermutet systemisches Risiko, wenn die kumulierte Trainingsrechenleistung 10^25 FLOP übersteigt. Die Kommission kann Modelle auch anhand weiterer Kriterien benennen.
Zusätzliche Pflichten (Art. 55)
- Modellbewertung inkl. adversarialer Tests\n- Bewertung und Minderung systemischer Risiken\n- Meldung schwerwiegender Vorfälle an das AI Office\n- Angemessene Cybersicherheit für Modell und physische Infrastruktur
Häufige Fragen
Welche Modelle sind betroffen?
Betrifft das mein Unternehmen als Nutzer?
Relevante Rechtsgrundlagen
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