EU-Datenbank für Hochrisiko-KI (Art. 71)
Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug
Auf einen Blick
Art. 71 EU AI Act richtet eine öffentliche EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme nach Annex III ein. Provider müssen ihre Systeme vor dem Inverkehrbringen registrieren; bestimmte öffentliche Deployer registrieren ihren Einsatz. Die Datenbank schafft Transparenz für Behörden und Öffentlichkeit.
Die Registrierungspflicht ist eine oft übersehene Hochrisiko-Pflicht. Sie betrifft sowohl Provider als auch — in bestimmten Fällen — öffentliche Stellen als Deployer.
Wer registriert was?
Provider von Annex-III-Hochrisiko-Systemen registrieren das System mit Eckdaten vor Inverkehrbringen. Öffentliche Stellen, die solche Systeme einsetzen, registrieren ihren Einsatz (Art. 49).
Häufige Fragen
Müssen private Deployer registrieren?
Relevante Rechtsgrundlagen
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Kostenloser EU AI Act Quick-Check →Verfasst auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689, EDPB-Guidelines und CJEU-Rechtsprechung (C-634/21 SCHUFA, C-203/22 Dun & Bradstreet). Gotthardstrasse 30, 6300 Zug, Schweiz · UID CHE-219.727.921.
Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für anwaltliche Rechtsberatung.