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Hochrisiko

EU-Datenbank für Hochrisiko-KI (Art. 71)

Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug

Auf einen Blick

Art. 71 EU AI Act richtet eine öffentliche EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme nach Annex III ein. Provider müssen ihre Systeme vor dem Inverkehrbringen registrieren; bestimmte öffentliche Deployer registrieren ihren Einsatz. Die Datenbank schafft Transparenz für Behörden und Öffentlichkeit.

Die Registrierungspflicht ist eine oft übersehene Hochrisiko-Pflicht. Sie betrifft sowohl Provider als auch — in bestimmten Fällen — öffentliche Stellen als Deployer.

Wer registriert was?

Provider von Annex-III-Hochrisiko-Systemen registrieren das System mit Eckdaten vor Inverkehrbringen. Öffentliche Stellen, die solche Systeme einsetzen, registrieren ihren Einsatz (Art. 49).

Häufige Fragen

Müssen private Deployer registrieren?
In der Regel nicht — die Deployer-Registrierung betrifft vor allem Behörden und öffentliche Stellen. Provider registrieren immer.

Relevante Rechtsgrundlagen

Art. 71 EU AI ActArt. 49 EU AI Act

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Innopulse Consulting GmbH — EU AI Act Compliance

Verfasst auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1689, EDPB-Guidelines und CJEU-Rechtsprechung (C-634/21 SCHUFA, C-203/22 Dun & Bradstreet). Gotthardstrasse 30, 6300 Zug, Schweiz · UID CHE-219.727.921.

Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für anwaltliche Rechtsberatung.

EU-Datenbank Hochrisiko-KI — Art. 71 Registrierung | ai-risk-check.com