CE-Kennzeichnung: KI-Systeme nach EU AI Act
Stand: Mai 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug
Auf einen Blick
Hochrisiko-KI nach Annex I oder Annex III braucht eine CE-Kennzeichnung gemäss Art. 48 EU AI Act. Sie wird vom Provider nach erfolgreicher Konformitätsbewertung angebracht. Inverkehrbringen ohne CE ist verboten.
Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Ergebnis der Konformitätsbewertung. Bei rein digitalen KI-Systemen wird sie elektronisch in der Begleitdokumentation und im EU-Datenbank-Eintrag dokumentiert. Bei physischen Produkten mit eingebetteter KI (Annex I) wird sie wie üblich auf dem Produkt angebracht.
Wer bringt CE an?
Der Provider (oder sein EU-Bevollmächtigter nach Art. 22). Nicht der Deployer, nicht der Importeur. Bei Annex-I-Produkten wird die CE oft schon vom Sektor-Provider (z.B. Maschinen-Hersteller) angebracht und muss AI-Act-konform sein.
Anbringungsmodalitäten
Bei physischen Produkten: - Sichtbar, lesbar, dauerhaft - Mindesthöhe 5 mm - Identifikationsnummer der Notified Body falls Annex VII genutzt
Bei rein digitalen Systemen (Cloud-API, SaaS): - In Begleitinformationen, Bedienungsanleitung - In EU-Konformitätserklärung - In EU-Datenbank-Eintrag (Art. 71) - Auf der Verpackung, falls vorhanden
Konsequenzen ohne CE
Inverkehrbringen ohne CE = Verstoss gegen Art. 48. Sanktionen: - Bussgelder bis 15 Mio. EUR oder 3% Jahresumsatz - Marktrücknahme durch Aufsichtsbehörde (Art. 79) - Verbot weiterer Verbreitung - Mögliche Schadensersatz-Klagen
Für Deployer: Wer KI-System ohne CE einsetzt, riskiert Art. 26-Verstoss-Sanktionen, weil er nicht-konformes System genutzt hat.
Häufige Fragen
Brauchen Cloud-APIs eine CE-Kennzeichnung?
Ist CE auch für Open-Source-Modelle nötig?
Was wenn ein System in mehrere Annexen fällt?
Relevante Rechtsgrundlagen
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Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für anwaltliche Rechtsberatung.