Bussgelder im EU AI Act (Art. 99)
Stand: Juni 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug
Auf einen Blick
Der EU AI Act sanktioniert Verstösse in drei Stufen (Art. 99): bis 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis 15 Mio. EUR oder 3% bei Verstössen gegen die meisten anderen Pflichten, und bis 7,5 Mio. EUR oder 1% bei falschen Angaben. Für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge.
Die Bussgelder des AI Act übersteigen die der DSGVO. Sie sind nach Schwere gestaffelt und können bei Verstössen gegen mehrere Regime mit DSGVO-Bussgeldern kumulieren.
Die drei Stufen
- Verbotene Praktiken (Art. 5): bis 35 Mio. EUR oder 7% Weltumsatz\n- Verstoss gegen sonstige Pflichten: bis 15 Mio. EUR oder 3%\n- Falsche/irreführende Angaben gegenüber Behörden: bis 7,5 Mio. EUR oder 1%
KMU-Schutz
Für KMU und Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden möglichen Beträge (Art. 99(6)), und die Verhältnismässigkeit ist zu berücksichtigen.
Häufige Fragen
Können AI-Act- und DSGVO-Bussgelder kumulieren?
Gilt für KMU der Prozentsatz oder der absolute Betrag?
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