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Art. 50: Transparenz-Pflichten für KI

Stand: Mai 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug

Auf einen Blick

Art. 50 EU AI Act verpflichtet zur Transparenz: (1) Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, (2) KI-generierte Inhalte müssen markiert sein, (3) Deepfakes müssen als solche gekennzeichnet werden, (4) Emotion- und Kategorisierungs-Erkennung muss offengelegt werden.

Art. 50 ist die mittlere Compliance-Schicht zwischen Hochrisiko-Pflichten und Minimal-Risiko-Freiheit. Die Schwelle ist niedrig — keine Konformitätsbewertung — aber praktisch wirkmächtig: Jeder ChatGPT-basierte Chatbot, jede Voice-Synthesis-Werbung, jedes KI-generierte Foto muss kommunizieren, dass es KI ist.

Vier Transparenz-Pflichten

Abs. 1 — Chatbot-Disclosure: Wer ein KI-System betreibt, das mit natürlichen Personen interagiert, muss die Person zu Beginn der Interaktion oder in einer angemessenen Weise informieren. Ausnahmen: offensichtlich erkennbare KI-Nutzung, Strafverfolgung mit Schutz-Zweck.

Abs. 2 — Synthetic-Content: Anbieter generativer KI müssen Outputs (Text, Bild, Audio, Video) maschinenlesbar markieren als künstlich erzeugt.

Abs. 3 — Emotion- und Kategorisierungs-Hinweis: Wer ein Emotion-Erkennungs- oder Biometrie-Kategorisierungs-System betreibt, muss exposed Personen informieren.

Abs. 4 — Deepfake-Disclosure: Wer Deepfakes (Bild-, Audio-, Video-Inhalte, die echten Personen, Objekten, Orten, Ereignissen ähneln) erzeugt oder manipuliert, muss diese als künstlich erzeugt offenbaren.

Ausnahmen (Abs. 4 UAbs. 2-3)

  • Strafverfolgung: Deepfake-Erkennungs-Software in Polizei-Hand kann ausgenommen sein
  • Künstlerische Werke: Deepfakes als Teil offensichtlicher künstlerischer/satirischer Werke haben reduzierte Disclosure-Pflicht (Identifikation als künstlich, ohne Werk-Stilelement zu zerstören)
  • News-Public-Interest-Inhalte: Strengere Pflicht — eindeutige und sichtbare Kennzeichnung

Was zählt als angemessene Offenlegung?

  • Chatbot: "Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten" als erste Nachricht, oder klarer Avatar-Hinweis "KI"
  • Synthetic-Content: C2PA-Watermarks, sichtbare Wasserzeichen, Metadaten-Tags
  • Emotion-System: Hinweis im Onboarding ("Diese KI analysiert Ihre Stimmung")
  • Deepfake: Sichtbares Banner ("Dieser Inhalt enthält KI-generierte Elemente")

Häufige Fragen

Reicht ein Hinweis in den AGB?
Nein. Art. 50 fordert "klare und unterscheidbare" Information vor oder bei der Interaktion. AGB-Hinweise erfüllen das nicht — der Disclosure muss in der konkreten Nutzungssituation sichtbar sein.
Was kostet ein Verstoss gegen Art. 50?
Bis 15 Mio. EUR oder 3% globaler Jahresumsatz (Art. 99 Abs. 4 lit. d). Daneben drohen UWG- und DSGVO-Schadensersatz-Klagen.
Muss ich AI-Generated-Stock-Photos kennzeichnen?
Wenn Sie sie als Anbieter generierter KI vertreiben: ja, mit Maschinenlesbarem Wasserzeichen (Abs. 2). Wenn Sie sie nur einkaufen und nutzen: keine direkte Pflicht aus Art. 50, aber Best Practice ist Kennzeichnung.

Relevante Rechtsgrundlagen

Art. 50 EU AI ActRecital 132-134 EU AI Act

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Innopulse Consulting GmbH — EU AI Act Compliance

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