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Verboten (Art. 5)

Art. 5: Verbotene KI-Praktiken

Stand: Mai 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug

Auf einen Blick

Art. 5 EU AI Act listet acht Praktiken, die seit 2. Februar 2025 vollständig verboten sind. Verstösse kosten bis 35 Mio. EUR oder 7% globaler Jahresumsatz — die schärfste Sanktion des AI Act.

Art. 5 ist das Herzstück des AI Act und definiert die roten Linien. Die acht Verbote spiegeln EU-Grundrechtsposition: Manipulation, Vulnerabilitäts-Ausnutzung, staatliche Bürgerbewertung, vorhersagende Strafverfolgung allein auf Profilbasis, ungerichtete Gesichtsdatenbanken, Emotion am Arbeitsplatz und in Schulen, biometrische Kategorisierung sensibler Daten, und Echtzeit-Biometrie im öffentlichen Raum.

Die acht Verbote

Lit. a — Subliminal & manipulative Praktiken: Unterschwellige Techniken oder absichtlich täuschende Methoden mit dem Ziel, das Verhalten erheblich zu verändern und Schaden zu verursachen.

Lit. b — Vulnerability-Exploitation: Ausnutzung von Schwächen aufgrund Alter, Behinderung oder sozio-ökonomischer Situation.

Lit. c — Social-Scoring (öffentliche Stellen): Bewertung sozialen Verhaltens, die zu nachteiliger Behandlung in unverbundenen Kontexten oder unverhältnismässiger Behandlung führt.

Lit. d — Predictive Policing (allein profilbasiert): Risikoassessment Strafausführung allein auf Basis von Profilen oder Persönlichkeitsmerkmalen.

Lit. e — Untargeted Facial-Scraping: Aufbau/Erweiterung von Gesichts-Datenbanken durch ungezieltes Scraping aus Internet oder CCTV.

Lit. f — Emotion am Arbeitsplatz/Bildung: Emotionserkennung in Beschäftigungs-Verhältnis oder Bildungs-Einrichtungen, ausser für medizinische/Sicherheits-Zwecke.

Lit. g — Biometrische Kategorisierung sensibler Daten: Kategorisierung nach Rasse, politischer Meinung, Gewerkschaft, Religion/Weltanschauung, Sexualleben, sexueller Orientierung.

Lit. h — Real-Time RBI im öffentlichen Raum (Strafverfolgung): Echtzeit-Fern-Identifikation, ausser für eng definierte Ausnahmen (Suche nach Verbrechensopfern, terroristischer Bedrohung, schwerstem Verbrechen mit richterlicher Genehmigung).

Sanktionen (Art. 99)

Verstösse gegen Art. 5 sind die teuerste Kategorie: - Bis 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes (höherer Wert) - Plus mögliche zivilrechtliche Schadensersatz-Klagen - Plus aufsichtsrechtliche Massnahmen (Marktrücknahme)

Für Vergleich: DSGVO-Höchst-Bussgelder lagen 2024 bei 4% globalem Umsatz. AI Act verschärft auf 7% nur für Art. 5.

Häufige Fragen

Sind Dark Patterns immer Art. 5 lit. a?
Nicht automatisch. Art. 5 lit. a setzt eine erhebliche Verhaltensänderung mit Schaden voraus. Pure UX-Optimierung ohne Manipulationsabsicht und Schaden ist nicht erfasst — kann aber UWG-Verstoss sein.
Ist ChatGPT durch Art. 5 lit. a verboten?
Nein. Allgemeine konversationelle KI ist nicht subliminal oder absichtlich täuschend per se. Erst spezifische Anwendungen, die Nutzer manipulieren wollen, fallen unter das Verbot.
Was ist der Unterschied zu DSA-Verboten?
Der DSA verbietet manipulative Designs auf VLOPs/VLOSEs (Art. 25). Art. 5 AI Act verbietet KI-getriebene Manipulation universell. Beide können parallel verletzt werden.

Relevante Rechtsgrundlagen

Art. 5 EU AI ActRecital 28-44 EU AI ActArt. 99 EU AI Act

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