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Social-Scoring: Verbot Art. 5(1)(c)

Stand: Mai 2026 · Innopulse Consulting GmbH, Zug

Auf einen Blick

Social-Scoring durch öffentliche Stellen ist nach Art. 5(1)(c) EU AI Act verboten — wenn die Bewertung zu nachteiliger Behandlung in unverbundenen Kontexten oder unverhältnismässiger Behandlung führt. SCHUFA-Scores im Bank-Kontext sind nicht erfasst.

Social-Scoring ist primär Symbol-Politik gegen das chinesische Social-Credit-System. Praktische Auswirkung in DACH: Begrenzt — die meisten Verwaltungs-AI-Anwendungen sind nicht "social scoring" im AI-Act-Sinn. Aber: Sozialleistungs-Vergabe-Algorithmen müssen sehr sorgfältig kalibriert sein.

Wortlaut Art. 5(1)(c)

Verboten ist das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder Verwendung von KI-Systemen "zur Bewertung oder Klassifizierung natürlicher Personen oder Gruppen über einen bestimmten Zeitraum auf Grundlage ihres sozialen Verhaltens oder bekannter, abgeleiteter oder vorhergesagter persönlicher Merkmale, wobei die soziale Bewertung zu einem oder beiden der folgenden Ergebnisse führt: nachteilige Behandlung in sozialen Zusammenhängen, die in keinem Zusammenhang mit den ursprünglichen Datenerhebungs-Kontexten stehen; oder nachteilige Behandlung, die ungerechtfertigt oder unverhältnismässig zu deren sozialem Verhalten oder dessen Tragweite ist."

Drei Voraussetzungen

Verbot greift, wenn ALLE drei erfüllt: 1. Akteur: Öffentliche Stelle ODER private Stelle (Letztere wurde im Trilog hinzugefügt) 2. Bewertung sozialen Verhaltens: über Zeit, basierend auf Verhalten oder persönlichen Merkmalen 3. Nachteilige Behandlung: in unverbundenen Kontexten ODER unverhältnismässig

Wenn alle drei: VERBOTEN. Bussgeld bis 35 Mio. EUR oder 7%.

Was NICHT erfasst ist

  • Bonitäts-Scoring (SCHUFA): Verbundener Kontext (Kredit-Vergabe basiert auf Kredit-Verhalten) — nicht erfasst, aber Hochrisiko Annex III Nr. 5
  • Versicherungs-Risikoprüfung: Verbundener Kontext — Annex III Nr. 5
  • Beschäftigungs-Bewertung: Verbundener Kontext — Annex III Nr. 4
  • Recommender-Systems: Personalisierung ist nicht Bewertung sozialen Verhaltens

Häufige Fragen

Sind Sozialleistungs-Vergabe-Algorithmen verboten?
Nicht automatisch. Wenn der Algorithmus nur über Sozialleistungs-Anspruch entscheidet (verbundener Kontext), ist es Annex III Nr. 5 Hochrisiko, nicht verboten. Wenn er aber Sozialleistung verweigert basierend auf "Lebensstil-Score" aus unverbundenen Quellen → Art. 5(1)(c) Verbot.
Ist SCHUFA Social-Scoring?
Nein. SCHUFA ist Bonitätsprüfung im verbundenen Kontext (Kredit-Verhalten → Kredit-Risiko). CJEU SCHUFA hat das nicht in Frage gestellt — Annex III Nr. 5, nicht Art. 5(1)(c).
Was ist mit Customer-Segmentation in Versicherungen?
Standard-Risikoprüfung: nicht Social-Scoring. Wenn aber das Lifestyle-Profil aus unverbundenen Datenquellen (Social-Media, Tracker-Apps) zur Versicherungs-Verweigerung führt → Grenzfall, eher Hochrisiko Annex III als Verbot.

Relevante Rechtsgrundlagen

Art. 5(1)(c) EU AI ActAnnex III Nr. 5 EU AI Act

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Hinweis: Technische Orientierung — kein Ersatz für anwaltliche Rechtsberatung.