Video-Interview-KI: Art. 5(1)(f) und Hochrisiko
Wir analysieren Video-Interviews mit Mimik-, Stimm- oder Emotionserkennung
Verboten (Art. 5)Range: prohibited / high_risk
Rechtliche Grundlage
Artikel
Art. 5(1)(f) EU AI ActAnnex III.4(a) EU AI Act
Erwägungsgründe
Recital 44
Praxis-Beispiele
Verboten
KI extrahiert Emotion und Persönlichkeit aus Bewerbungs-Video — Art. 5(1)(f) verboten.
Hochrisiko
KI transkribiert Video und ranged Antworten ohne Emotionserkennung — Annex III.4(a).
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Profiling natürlicher Personen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Verarbeitet biometrische Daten
- Erkennt Emotionen
- Öffentlicher Sektor / Verwaltung
Zusätzliche regulatorische Overlays
GDPRNDSG REVDSG CH
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Verboten (Art. 5) fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Findet Emotionserkennung am Arbeitsplatz/Bewerbungsverfahren statt? → Art. 5(1)(f) verboten.
- In welchem Kontext erfolgt die Emotionserkennung?
Verwandte Anwendungsfälle
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