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HR & Recruiting·Emotionserkennung

Video-Interview-KI: Art. 5(1)(f) und Hochrisiko

Wir analysieren Video-Interviews mit Mimik-, Stimm- oder Emotionserkennung

Verboten (Art. 5)Range: prohibited / high_risk

Rechtliche Grundlage

Artikel

Art. 5(1)(f) EU AI ActAnnex III.4(a) EU AI Act

Erwägungsgründe

Recital 44

Praxis-Beispiele

Verboten

KI extrahiert Emotion und Persönlichkeit aus Bewerbungs-Video — Art. 5(1)(f) verboten.

Hochrisiko

KI transkribiert Video und ranged Antworten ohne Emotionserkennung — Annex III.4(a).

Pflicht-Trigger für diesen Fall

  • Wirkt direkt auf natürliche Personen
  • Profiling natürlicher Personen
  • Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
  • Verarbeitet biometrische Daten
  • Erkennt Emotionen
  • Öffentlicher Sektor / Verwaltung

Zusätzliche regulatorische Overlays

GDPRNDSG REVDSG CH

Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.

Was muss konkret geklärt werden?

Ob Dein konkreter Use-Case unter Verboten (Art. 5) fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:

  • Findet Emotionserkennung am Arbeitsplatz/Bewerbungsverfahren statt? → Art. 5(1)(f) verboten.
  • In welchem Kontext erfolgt die Emotionserkennung?

Verwandte Anwendungsfälle

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