Multi-Agent-Systeme: EU AI Act und Verantwortlichkeit
Wir orchestrieren mehrere AI-Agents in einem Workflow
Begrenztes RisikoRange: limited / high_risk
Rechtliche Grundlage
Artikel
Art. 4 EU AI ActArt. 50(1) EU AI ActDSGVO Art. 22
Erwägungsgründe
Recital 105
Praxis-Beispiele
Hochrisiko
Recruiting-Workflow mit Sourcing-Agent + Screening-Agent + Ranking-Agent → Annex III.4(a) Hochrisiko.
Grenzfall
Sales-Workflow mit Lead-Agent + Email-Agent + CRM-Agent — limited mit Art. 50.
Pflicht-Trigger für diesen Fall
- Wirkt direkt auf natürliche Personen
- Automatisierte Entscheidungen
- Entscheidungsunterstützung (Mensch im Loop)
- Nutzt General-Purpose AI (GPAI)
Zusätzliche regulatorische Overlays
GDPRNDSG REVDSG CH
Neben dem AI Act greifen für diesen Fall sektorale Vorschriften, die zusätzliche Pflichten auslösen können.
Was muss konkret geklärt werden?
Ob Dein konkreter Use-Case unter Begrenztes Risiko fällt, hängt von folgenden Detailfragen ab:
- Jeder Agent muss separat klassifiziert werden.
- Orchestrator mit finaler Entscheidung über Personen → DSGVO Art. 22.
- Worauf hat der KI-Agent Zugriff?
- Welche autonomen Aktionen kann der Agent ausführen?
- Wie autonom entscheidet das System?
Verwandte Anwendungsfälle
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